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Allgemeine Geschäftsbedingungen Lead Manager Pro

  1. ALLGEMEINES / REGISTRIERUNG / VERTRAGSSCHLUSS
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Lead Manager Pro („AGB") gelten für die Nutzung der von der mobile.de GmbH, Dernburgstraße 50, 14057 Berlin (nachfolgend „mobile.de") angebotenen und betrieben (cloudbasierten) Software „Lead Manager Pro" („LMP") durch Berechtigte Nutzer (siehe Definition in Ziff. 2.2).
    2. Berechtigte Nutzer können einen Zugang zum LMP bei mobile.de beantragen. Bei einem berechtigten Antrag vereinbaren die Parteien einen Termin zum Onboarding des Berechtigten Nutzers. Die Vergabe der Termine erfolgt nach aktueller Verfügbarkeit. Im Rahmen des Onboardings sendet mobile.de dem Berechtigten Nutzer einen Fragebogen per E-Mail zu. Nach Eingabe der für die Registrierung erforderlichen Informationen bestätigt der Berechtigte Nutzer die Geltung dieser AGB und der Auftragsverarbeitungsvereinbarung und gibt durch Absenden des Fragebogens ein verbindliches Angebot zum Abschluss des durch diese AGB ausgestalteten Nutzungsvertrags für das LMP („Nutzungsvertrag") ab. Das Angebot des Berechtigten Nutzers nimmt mobile.de durch Freischaltung des Nutzerkontos im Rahmen des Onboardings an. Mit der Annahme des Angebots durch mobile.de wird der Nutzungsvertrag geschlossen.
    3. Es besteht die Möglichkeit, den Vertragstext (in Form dieser AGB) während des Registrierungsvorgangs und anschließend im Nutzerkonto des LMP mittels der Druck- bzw. Speicherfunktion des jeweiligen Browsers bzw. der App des Berechtigten Nutzers auszudrucken bzw. zu speichern. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
    4. Von diesen AGB abweichende oder diese AGB ergänzende Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung.
  2. BERECHTIGTE NUTZER
    1. Voraussetzung für die Nutzung des LMP und Abschluss eines Nutzungsvertrags sind folgende Kriterien, die für die gesamte Dauer der Nutzung des LMP vorliegen müssen („Berechtigungskriterien"):
      1. Registrierung im Händlerbereich des von mobile.de angebotenen Online-Portals.
      2. Der Nutzer ist aufgrund eines von mobile.de erworbenen Service-Pakets zur Nutzung des LMP berechtigt.
      3. Physischer Geschäftsstandort in Deutschland oder einem anderen Land innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (außer Spanien, Portugal und Italien) oder in der Schweiz.
    2. Nutzer, die alle Berechtigungskriterien erfüllen, gelten als „Berechtigte Nutzer" und können das LMP nach Abschluss des Nutzungsvertrags (siehe Ziff. 1.2) nutzen.
  3. VERTRAGSGEGENSTAND; SYSTEMVORAUSSETZUNGEN
    1. Vertragsgegenstand ist die Ermöglichung der Nutzung des LMP durch mobile.de an Berechtigte Nutzer. Die Bereitstellung der jeweils aktuellen Version des LMP erfolgt über das Internet mittels Gewährung eines Zugriffs durch einen Browser oder über die App „Lead Manager Pro" (iOS und Android).
    2. Eine Beschreibung des Funktionsumfangs kann unter https://cloud.news.mobile.de/lead-manager-pro abgerufen werden. Bei dem LMP handelt es sich um Standardsoftware. Eine Anpassung an individuelle Bedürfnisse ist nicht möglich.
    3. Für die Nutzung des LMP über einen Browser wird die jeweils aktuelle Version von Chrome oder Firefox empfohlen. Für die Nutzung der LMP-App wird die jeweils aktuelle Version von iOS / Android empfohlen.
  4. NUTZUNGSRECHTE AN DEM LMP
    1. Alle Rechte an dem LMP stehen ausschließlich mobile.de oder den Lizenzgebern von mobile.de zu. Berechtigten Nutzer werden an dem LMP nur die in diesen AGB geregelten Rechte eingeräumt.
    2. mobile.de räumt Berechtigten Nutzern lediglich ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares (außer an Mitarbeiter nach Ziff. 4.3) Recht ein, die jeweils aktuelle Version des LMP für eigene interne Zwecke – beschränkt auf den Automobilsektor und Niederlassungen in der Schweiz oder innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums mit Ausnahme von Spanien, Portugal und Italien – mittels Browserzugriff nach Maßgabe der Regelungen dieser AGB zu nutzen. Die Einräumung des einfachen Nutzungsrechts erfolgt zeitlich beschränkt auf die vereinbarte Laufzeit des Nutzungsvertrags.
    3. Berechtigte Nutzer können für ihre Mitarbeiter einen eigenen Zugriff für das LMP beantragen. Die dafür erforderlichen Informationen (z.B. Name, E-Mail-Adresse des Mitarbeiters) können im Rahmen der Registrierung oder zu einem späteren Zeitpunkt an mobile.de kommuniziert werden. Nach Übermittlung der relevanten Informationen an mobile.de stellt mobile.de den jeweiligen Mitarbeitern ein Nutzerkonto zur Verfügung. Berechtigte Nutzer mit Administrator-Rechten können ihren Mitarbeitern zudem selbst Zugriff zum LMP gewähren.
    4. Es ist Berechtigten Nutzern nicht gestattet, das LMP oder Teile hiervon zu vervielfältigen, zu modifizieren, zu dekompilieren, Bearbeitungen zu erstellen, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu disassemblieren, zu übersetzen oder in anderer Weise zu versuchen, in Quellensprache (Source Code) umzuwandeln. Dies gilt jedoch nur insoweit, wie eine solche Handlung nicht nach §§ 69d und 69e UrhG ausdrücklich erlaubt ist. Der Berechtigte Nutzer stellt mobile.de von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die auf einer schuldhaften Verletzung einer Pflicht gemäß dieser Ziff. 4.4 beruhen, auf erstes Anfordern frei.
  5. PFLICHTEN DES BERECHTIGTEN NUTZERS
    1. Der Berechtigte Nutzer garantiert, dass die von ihm über das LMP eingestellten Inhalte weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzen und dass deren Verarbeitung über das LMP rechtmäßig ist. Der Berechtigte Nutzer garantiert ferner, das LMP nicht zur Verbreitung von Schadprogrammen oder für sonstige missbräuchliche oder gesetzeswidrige Zwecke einzusetzen.
    2. Der Berechtigte Nutzer stellt mobile.de von allen Schäden frei, die aus einer schuldhaften Verletzung der in Ziff. 5.1 aufgeführten Garantie resultieren. Der Schadensersatz erfasst auch die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung. mobile.de informiert den Berechtigten Nutzer unverzüglich, wenn entsprechende Ansprüche gegen mobile.de geltend gemacht werden.
    3. Der Berechtigte Nutzer muss seine Zugangsdaten sowie die Zugangsdaten seiner Mitarbeiter geheim halten und sorgfältig sichern. Er ist darüber hinaus verpflichtet, mobile.de umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass seine Zugänge von Dritten missbraucht wurden. mobile.de wird Passwörter nicht an Dritte weitergeben und den Berechtigten Nutzer nie per E-Mail oder Telefon nach dem Passwort fragen.
    4. Der Berechtigte Nutzer hat alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden zu verhindern oder zu begrenzen, die auf einer Nutzung des LMP beruhen. Der Berechtigte Nutzer hat insbesondere für die regelmäßige separate Sicherung von Daten zu sorgen, die von mobile.de für den Berechtigten Nutzer gespeichert und verarbeitet werden. Soweit der Berechtigte Nutzer diese Verpflichtung schuldhaft verletzt, haftet mobile.de nicht für daraus entstehende Folgen, insbesondere nicht für die Wiederbeschaffung verlorener oder beschädigter Daten oder Programme.
    5. Aktivitäten, die darauf gerichtet sind, die Systemsicherheit /-integrität zu gefährden, das LMP funktionsuntauglich zu machen oder dessen Nutzung zu erschweren, sind untersagt. Der Berechtigte Nutzer darf keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Infrastruktur des LMP zur Folge haben können oder die einer bestimmungsgemäßen Nutzung entgegenlaufen.
  6. PFLEGE UND SUPPORT DES LMP
    1. mobile.de stellt den Berechtigten Nutzern in regelmäßigen Abständen Bugfixes, Patches, Updates, Upgrades oder sonstige Aktualisierungen des LMP zur Verfügung. Die Berechtigten Nutzer sind verpflichtet, die technischen Informationen in den jeweiligen Release-Notes zu beachten (sofern vorhanden).
    2. mobile.de stellt den Berechtigten Nutzern bei Auftreten technischer Störungen, Fehlermeldungen oder anderer Probleme bei der Nutzung des LMP per E-Mail und (Video-) Telefon Support zur Verfügung. Der Support ist montags bis freitags von 9.00 bis 18.00 Uhr (MEZ) erreichbar („Support-Zeiten"). Im Rahmen der Bearbeitung von Anfragen unternimmt mobile.de alle technisch und wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen, um zeitnah eine Lösung zu finden. Die Beseitigung von Störungen kann durch Zurverfügungstellung einer angemessenen und zumutbaren Umgehungslösung erfolgen.
    3. Der Berechtigte Nutzer wird mobile.de über Funktionsstörungen des LMP unverzüglich in Kenntnis setzen und alle verfügbaren Informationen bereitstellen, um mobile.de im Rahmen der vertraglichen Verpflichtungen zu ermöglichen, die Funktionsstörung zu beseitigen. Hierzu zählt insbesondere eine Beschreibung des Fehlers in reproduzierbarer Form. Unterlässt der Berechtigte Nutzer eine entsprechende Benachrichtigung über Funktionsstörungen schuldhaft und führt dieses Unterlassen zu weitergehenden Schäden oder Funktionsstörungen, ist mobile.de für diese Folgeschäden nicht verantwortlich.
    4. Für die Fehlerbehebung in Bezug auf das LMP vereinbaren die Parteien folgende Reaktionszeiten.
  7. SERVICE LEVEL REQUIREMENTS
  8. Priorität Support-Zeiten Reaktionszeit Zielwert der Problembehebung
    1 Werktags
    09:00 - 18:00
    30 Minuten 8 Stunden
    2 Werktags
    09:00 - 18:00
    4 Stunden 5 Werktage
    3 Werktags
    09:00 - 18:00
    8 Stunden beim nächsten Systemupdate

    Die Reaktionszeiten laufen ausschließlich innerhalb der Support-Zeiten ab. Die Reaktionszeit beginnt zu laufen, sobald der Berechtigte Nutzer eine ordnungsgemäße Fehlermeldung über die in Ziff. 6.2 genannten Kommunikationswege gestellt hat. Die Reaktionszeit gilt als eingehalten, wenn mobile.de innerhalb des angegebenen Zeitraums ein Ticket erstellt und den Berechtigten Nutzer über die Ticketerstellung informiert hat.

    1. Die Klassifizierung der in Ziff. 6.4 genannten Priorität von Supportfällen erfolgt einvernehmlich zwischen den Parteien anhand der nachfolgenden Kriterien, wobei mobile.de im Falle divergierender Ansichten zwischen den Parteien das Letztentscheidungsrecht zusteht:
    Priorität Beschreibung
    1 (erhebliche Auswirkungen) Das LMP oder zentrale Funktionalitäten des LMP stehen nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung, das Problem hat erhebliche Auswirkungen auf die Lauffähigkeit des LMP und es gibt keine Umgehungslösung, mit dem die erheblichen Auswirkungen behoben werden können.
    2 (mittelschwere Auswirkungen) Einzelne Funktionalitäten des LMP stehen nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung, das Problem hat jedoch nur mittelschwere Auswirkungen auf die Lauffähigkeit des LMP oder es steht eine Umgehungslösung zur Verfügung, mit dem die erheblichen Auswirkungen auf die Lauffähigkeit des LMP behoben werden können.
    3 (geringe Auswirkungen) Einzelne Funktionalitäten des LMP stehen nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung, das Problem hat jedoch nur geringe oder keine Auswirkung auf die Lauffähigkeit des LMP.
  9. VERFÜGBARKEIT
    1. Das LMP ist im Monatsdurchschnitt mindestens zu 99,0% verfügbar. Hiervon ausgenommen sind Downtimes, die nicht im Einfluss- und Verantwortungsbereich von mobile.de liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) sowie Wartungsarbeiten in dem in Ziff. 8.2 beschriebenen Umfang.
    2. Aufgrund der Durchführung von Wartungsarbeiten kann es vorkommen, dass einzelne Funktionen des LMP oder das LMP insgesamt kurzzeitig nicht zur Verfügung stehen. mobile.de berücksichtigt bei der Durchführung von Wartungsarbeiten die berechtigten Interessen der Berechtigten Nutzer, insbesondere durch die bevorzugte Durchführung geplanter Wartungsarbeiten in typischerweise benutzerarmen Zeiten und/oder durch rechtzeitige Vorabinformation der Berechtigten Nutzer bei längeren Ausfallzeiten oder größeren Auswirkungen auf die Nutzung des LMP. Bei kritischen und/oder sicherheitsrelevanten Änderungen behält sich mobile.de vor, die Implementierung von Bugfixes, Patches, Updates, etc. auch kurzfristig und/oder ohne Vorankündigung durchzuführen.
  10. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
    1. Die Vertragslaufzeit des Nutzungsvertrags beginnt mit Vertragsschluss (siehe Ziff. 1.2).
    2. Beide Parteien können den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von vier (4) Wochen kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
    3. Sämtliche Kündigungserklärungen müssen zumindest in Textform erfolgen, z.B. per E-Mail.
  11. GEWÄHRLEISTUNG; HÖHERE GEWALT
    1. mobile.de gewährleistet, dass das LMP den Berechtigten Nutzern gemäß den Regelungen dieser AGB zur Verfügung steht. mobile.de übernimmt keine darüber hinaus gehende Gewährleistung und keine selbstständige Garantie. Bei etwaigen Mängeln ergreift mobile.de die erforderlichen Maßnahmen zur Mängelbeseitigung innerhalb angemessener Frist. mobile.de ist nicht für Störungen des öffentlichen Netzes (Internet) verantwortlich.
    2. mobile.de ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich von Leitungsgebern, sonstige technische Störungen, auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern auftreten.
  12. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG; SCHUTZRECHTE DRITTER
    1. mobile.de haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei der Begriff der „wesentlichen Vertragspflichten" solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Händler regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des jeweiligen Vertragszwecks gefährden würde. Die Haftung von mobile.de für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.
    2. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie, und bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
    3. Soweit die Haftung von mobile.de ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von mobile.de.
    4. mobile.de gewährleistet, dass das mobile.de LMP frei von Schutzrechten Dritter ist, die den Händler an der bestimmungsgemäßen Nutzung hindern oder diese einschränken könnten. Im Falle der Verletzung solcher Schutzrechte stellt mobile.de den Händler von Ansprüchen Dritter frei.
  13. VERTRAULICHKEIT
    1. Für die Laufzeit dieses Vertrags und einen Zeitraum von zwei Jahren nach dessen Beendigung werden die Parteien Informationen über die geschäftlichen Angelegenheiten der jeweils anderen Partei vertraulich behandeln, die eine Partei (nachfolgend „bekanntgebende Partei") der jeweils anderen Partei (nachfolgend „empfangende Partei") zugänglich macht oder von denen die empfangende Partei bei Gelegenheit der Durchführung dieses Vertrags Kenntnis erlangt (nachfolgend zusammen die „Bekanntgabe"). Von dieser Vertraulichkeitspflicht umfasst sind insbesondere Informationen über die Nutzbarkeit und Funktionen des mobile.de LMP, Erwägungen zur Aufnahme des mobile.de LMP in das Produktportfolio von mobile.de, sonstige Software und Schnittstellen, Händler-Daten sowie die Konditionen dieses Vertrags (nachfolgend insgesamt, „Vertrauliche Informationen" genannt). Sofern eine Vertrauliche Information nicht den Anforderungen eines Geschäftsgeheimnisses i.S.v. § 2 Nr. 1 GeschGehG genügt, unterfällt diese Information gleichwohl dieser Geheimhaltungspflicht. Die Parteien verpflichten sich, die Vertraulichen Informationen ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung dieses Vertrags zu verwenden und Dritten grundsätzlich nicht zugänglich zu machen (soweit nicht nachfolgend abweichend vereinbart). Zudem verpflichten sich die Parteien, mit sämtlichen Mitarbeitern, die Zugang zu Vertraulichen Informationen haben, eine Vertraulichkeitsverpflichtung abzuschließen, die den Vorgaben dieser Ziff. 8 mindestens entspricht.
    2. Die vorstehende Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für solche Informationen, (i) die der empfangenden Partei nachweislich bereits vor der Bekanntgabe bekannt waren oder zum Zeitpunkt der Bekanntgabe bereits offenkundig waren; (ii) für die die empfangende Partei nachweisen kann, dass sie die Informationen nach Abschluss dieses Vertrags ohne eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit von einer dritten Partei erhalten hat, vorausgesetzt, dass diese dritte Partei durch die Weitergabe der Informationen nicht ihrerseits eine gegenüber der bekanntgebenden Partei bestehende Geheimhaltungspflicht verletzt hat; oder (iii) die auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen, rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidung oder behördlicher Anordnung bekanntgegeben werden müssen. Soweit rechtlich zulässig, ist die zur Bekanntgabe verpflichtete Partei gehalten, die jeweils andere Partei vorab bzw. unverzüglich über die Bekanntgabe zu unterrichten, und sich zu bemühen, die Informationen nicht bekannt zu geben.
    3. Nach Beendigung dieses Vertrags hat die empfangende Partei unverzüglich sämtliche Informationen und Dokumente oder Medien, die diese Informationen beinhalten, sowie alle Kopien oder Auszüge davon an die bekanntgebende Partei zurückzugeben oder, soweit eine Rückgabe körperlich nicht möglich ist, die Informationen zu löschen und der bekanntgebenden Partei auf deren Anforderung hin einen geeigneten Nachweis über diese Löschung zu erbringen.
  14. DATENSCHUTZ
    1. Für den Schutz personenbezogener Daten gilt die zwischen den Parteien gesondert abgeschlossene Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
    2. Der Berechtigte Nutzer stellt sicher, dass die vertragsgegenständliche Datenverarbeitung zulässig ist, und wird ggf. erforderliche Einwilligungen (z.B. von Mitarbeitern, Nutzern und anderen betroffenen Personen) auf eigene Initiative und Verantwortung einholen und mobile.de deren ordnungsgemäße Einholung auf Verlangen nachweisen.
  15. ÄNDERUNGEN
    1. mobile.de kann dem Berechtigte Nutzern jederzeit Änderungen dieser AGB oder sonstiger Bestandteile des diesen AGB zugrundeliegenden Vertrag anbieten. In einem solchen Fall wird mobile.de den Berechtigte Nutzer über die vorgeschlagenen Änderungen mindestens vier Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens in Textform (z.B. per E-Mail) informieren. Die dem Berechtigte Nutzer angebotenen Änderungen treten nur in Kraft, wenn er diesen wie folgt zustimmt:
      1. Handelt es sich um eine wesentliche Änderung, bittet mobile.de den Berechtigte Nutzer um eine ausdrückliche Zustimmung zu dieser Änderung. Eine wesentliche Änderung ist eine solche Änderung (insbesondere der Bestimmungen über Art und generellen Umfang der vereinbarten Leistungen oder über die Kündigung) zu Gunsten von mobile.de, die das bisher vereinbarte Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung erheblich zum Nachteil des Berechtigte Nutzer verschieben oder dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen würde. Eine Änderung aufgrund einer geänderten Gesetzeslage, eines rechtskräftigen Gerichtsurteils oder einer einstweiligen Verfügung stellt jedoch keine wesentliche Änderung dar.
      2. Handelt es sich bei einer vorgeschlagenen Änderung nicht um eine wesentliche Änderung, gilt die Zustimmung des Berechtigte Nutzer als erteilt, wenn der Berechtigte Nutzer die Änderung vor dem vorgeschlagenen Datum des Inkrafttretens nicht ausdrücklich mobile.de gegenüber in Textform (z.B. per E-Mail) abgelehnt hat. Bei solchen Änderungen informiert mobile.de den Kunden in der Mitteilung, in der mobile.de die Änderungen vorschlägt, im Voraus über das Recht auf Ablehnung der Änderungen, die Frist hierfür und die Folgen der Versäumung dieser Frist.
    2. mobile.de kann im Rahmen der Weiterentwicklung des LMP Funktionalitäten und Leistungen auch einschränken, wenn und soweit dies aus triftigem, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Grund, erforderlich ist und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zu Ungunsten des Kunden verschoben wird, so dass die Änderung für den Berechtigte Nutzer zumutbar ist. Ein solcher Grund liegt vor, wenn die Anpassung notwendig ist, um die Leistungen an den Stand der Technik, Entwicklungen im Bereich der IT-Sicherheit, Entwicklungen rechtlicher und/oder aufsichtsbehördlicher Anforderungen insbesondere in Bereichen Datenschutz, Telekommunikation und Verbraucherschutz sowie Marktentwicklungen anzupassen. Zu letzterem gehört insbesondere auch ein geändertes Nutzungsverhalten sowie Erwartungen der Nutzer an vergleichbare Lösungen.
  16. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
    1. Der diesen AGB zugrundeliegenden Vertrag unterliegt deutschem Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist 14057 Berlin. Für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag wird Berlin als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart, sofern es sich bei dem Händler um einen Kaufmann, eine juristische Person, oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
    2. Die Parteien sind nicht berechtigt, (i) mit ihren Forderungen gegen Forderungen der jeweils anderen Partei aus dem Nutzungsvertrag aufzurechnen oder (ii) die Erfüllung einer Verpflichtung nach dem Nutzungsvertrag unter Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes zu verweigern, es sei denn, die Rechte oder Ansprüche der jeweils anderen Partei sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
    3. Änderungen und Ergänzungen des Nutzungsvertrags oder dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form (§ 126a BGB) und die Textform (§ 126b BGB) sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
    4. Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer Regelungen dieser AGB lassen die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Dasselbe gilt für den Fall, dass diese AGB eine an sich notwendige Regelung nicht enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung einigen sich die Parteien auf eine rechtswirksame Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrags gewollt hätten, sofern sie beim Vertragsschluss die Unwirksamkeit bzw. Undurchführbarkeit bedacht hätten.
  17. CLOUD SWITCHING

    Wechselrecht

    1. Der Berechtigte Nutzer hat – unabhängig von und ergänzend zu den nach diesen AGB eingeräumten Rechten – das Recht, einen Wechsel zu einem alternativen Anbieter, der die gleiche Art von Dienstleistungen wie in diesen AGB festgelegt erbringt, oder die Übertragung aller exportierbaren Kundendaten und digitalen Vermögenswerte auf eine eigene IKT-Infrastruktur (zusammen „Wechsel") oder die Löschung seiner exportierbaren Kundendaten und digitalen Vermögenswerte („Löschung") zu beantragen. Der Berechtigte Nutzer hat hierzu einen entsprechenden schriftlichen Antrag („Wechselantrag") mit einer Frist von zwei (2) Monaten („Antragsfrist") zu stellen, in dem er angibt, ob er sich für den Wechsel entscheidet und, falls ja, für welche Alternative, oder ob er sich für die Löschung entscheidet.
    2. Entscheidet sich der Berechtigte Nutzer für den Wechsel, gilt Folgendes:
      1. Sofern die Parteien nichts anderes in einem Wechselplan vereinbart haben, führt der Berechtigte Nutzer den Wechsel mithilfe von Selbstbedienungstools oder anderen für einen effektiven Wechsel notwendigen und angemessenen technischen Mitteln, die mobile.de dem Berechtigten Nutzer zur Verfügung stellen wird, durch.
      2. Nach Ablauf der Antragsfrist wird der Wechsel innerhalb von 30 Tagen eingeleitet und abgeschlossen („Übergangsfrist"). Der Berechtigte Nutzer hat das Recht, die Übergangsfrist einmalig um einen Zeitraum zu verlängern, den der Berechtigte Nutzer für seine Zwecke für angemessen hält, jedoch nicht länger als sieben (7) Monate. Während der Wechsel vollzogen wird, gelten die Bestimmungen dieser AGB (inklusive Vergütungsregelungen) fort.
      3. mobile.de wird (i) mit der gebotenen Sorgfalt handeln, um die Kontinuität des Geschäftsbetriebs zu ermöglichen und die Erbringung der vertragsgemäßen Funktionen oder Dienste fortzusetzen, und (ii) gewährleisten, dass während des gesamten Wechselvollzugs durch die vertraglich vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen ein hinreichend hohes Maß an Sicherheit aufrechterhalten wird.
      4. Ist ein Wechsel innerhalb der Übergangsfrist aufgrund von Gründen, die in die Sphäre von mobile.de fallen, technisch nicht möglich, hat mobile.de (i) den Berechtigten Nutzer darüber innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt des Wechselantrags schriftlich zu benachrichtigen, (ii) die technische Unmöglichkeit angemessen zu begründen, und (iii) eine alternative Übergangsfrist anzugeben, die sieben (7) Monate ab dem Datum des Wechselantrags nicht überschreiten darf („alternative Übergangsfrist").
      5. Der Berechtigte Nutzer trägt die übergeordnete Verantwortung für einen erfolgreichen Wechsel, d.h. es obliegt in erster Linie dem Berechtigten Nutzer, Maßnahmen zu ergreifen, um den Wechsel effektiv zu vollziehen (wobei die vertraglichen Pflichten von mobile.de hiervon unberührt bleiben). Der Berechtigte Nutzer ist insbesondere für die Übertragung der exportierbaren Kundedaten und digitalen Vermögenswerte in seine eigenen Systeme oder gegebenenfalls in die Systeme des alternativen Anbieters verantwortlich. Der Berechtigte Nutzer hat zudem die Rechte an allen Materialien zu respektieren, die von mobile.de im Rahmen des Wechsels bereitgestellt werden, und dafür zu sorgen, dass auch alle von ihm autorisierten Dritten, einschließlich des alternativen Anbieters, dies tun. Der Berechtigte Nutzer kann Dritten oder dem alternativen Anbieter Zugang zu diesen Materialien gewähren und, soweit erforderlich, deren Nutzung erlauben, jedoch nur in dem Umfang, der zur Durchführung des Wechsels bis zum Ende der Übergangsfrist (oder gegebenenfalls der alternativen Übergangsfrist) erforderlich ist.
    3. mobile.de unterstützt den Berechtigten Nutzer und vom Berechtigten Nutzer autorisierte Dritte in angemessenem Umfang beim Wechsel bzw. bei der relevanten Ausstiegsstrategie. Zur Erleichterung des Wechsels stellt mobile.de dem Berechtigten Nutzer (kostenlos) insbesondere auch eine offene Schnittstelle sowie die von dem Berechtigten Nutzer benötigten Informationen bereit.
    4. Sofern der Berechtigte Nutzer sich nicht für die Löschung entscheidet, bewahrt mobile.de die Kundendaten und digitalen Vermögenswerte für einen Zeitraum von 30 Tagen nach Ablauf der Übergangsfrist (oder gegebenenfalls der alternativen Übergangsfrist) auf. Nach Ablauf dieser Frist löscht mobile.de die Kundendaten und digitalen Vermögenswerte, sofern der Wechsel erfolgreich vollzogen wurde. Der Berechtigte Nutzer ist verpflichtet, mobile.de über die für den Wechsel von dem Berechtigten Nutzer umgesetzten Schritte laufend informiert zu halten. Wenn sich der Berechtigte Nutzer für die Löschung entscheidet, löscht mobile.de 30 Tage nach Ablauf der Antragsfrist alle Kundendaten und digitalen Vermögenswerte.
    5. Die Übertragung von exportierbaren Kundedaten und digitalen Vermögenswerten im Rahmen eines Wechsels erfolgt durch die Bereitstellung dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format. Hierbei hat mobile.de die Kompatibilität der Services mit etwaigen gemeinsamen Spezifikationen auf der Grundlage offener Interoperabilitätsspezifikationen oder harmonisierter Interoperabilitätsnormen mindestens zwölf (12) Monate, nachdem die Bezugnahmen auf diese gemeinsamen Interoperabilitätsspezifikationen oder harmonisierten Normen für die Interoperabilität von Datenverarbeitungsdiensten – im Anschluss an die Veröffentlichung der zugrunde liegenden Durchführungsrechtsakte im Amtsblatt der Europäischen Union – in der zentralen Datenbank der Union für Normen für Datenverarbeitungsdienste im Einklang mit Artikel 35 Absatz 8 Data Act veröffentlicht wurden, zu gewährleisten.
    6. Der Wechselantrag des Berechtigten Nutzers entspricht einer Kündigung des Nutzungsvertrags und der Nutzungsvertrag gilt mit dem erfolgreichen Abschluss des Wechsels oder, falls der Berechtigte Nutzer sich für die Löschung entschieden hat, mit Ablauf der Antragsfrist als beendet. mobile.de teilt dem Berechtigten Nutzer daraufhin mit, dass der Nutzungsvertrag beendet ist.
    7. Die für die Datenverarbeitung von mobile.de eingesetzte IKT-Infrastruktur unterliegt deutschem Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Um einen internationalen staatlichen Zugang zu oder eine internationale staatliche Übermittlung von in der Europäischen Union gespeicherten nicht-personenbezogenen Daten zu verhindern, wenn ein entsprechender Zugang oder eine entsprechende Übermittlung im Widerspruch zum Unionsrecht oder zu dem Recht der Bundesrepublik Deutschland stünde, ergreift mobile.de angemessene technische, organisatorische und vertragliche Maßnahmen, die u.a. in mobile.de’s Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO näher spezifiziert sind.
    8. Grundsätzlich können Nutzer sämtliche Kontaktdaten im Standardformat xlsx exportieren, die im LMP gespeichert werden. Dazu gehören folgende Datenkategorien: Name, E-Mail, Telefon, Führerscheinnummer, Erstellt am, Führerschein abgelaufen, Bundesland des Führerscheins, Typ des Führerscheins, Aktualisiert am, Besitzer, Adresse, Bundesland, VIP, GDPR gelöscht, Kampagne, Ursprung, Firma, Bezeichnung, Beruf, Branche, industrySector, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Nationalität, Sprache, Bevorzugter Kontakttyp, Kontakt-Methode, Interessen, Angehörige, Name des Fahrers, Zweiter Name, Telefonnummer der zweiten Person, E-Mail-Adresse der zweiten Person, Zweites Geburtsdatum, Geschlecht zweite Person, Telefon anmelden, E-Mail anmelden, Melden Sie sich für den Beitrag an, Melden Sie sich für SMS an, Marketing-Opt-in-E-Mail, und Marketing Opt-in-Textnachricht. Zudem können weitere vom Nutzer individuell erstellte Kontaktdaten exportiert werden. Alle genutzten Datenformate sind Standard-Datenformate, die sich weiterverarbeiten lassen.
    9. Folgende Datenkategorien sind von den exportierbaren Daten ausgenommen, weil diese für die interne Funktionsweise des LMP spezifisch sind und weil die Gefahr einer Verletzung von Geschäftsgeheimnissen von LMP besteht: Konfigurationsdaten und nicht sichtbare Einstellungen.
    10. mobile.de ist in keinem Fall verpflichtet, neue Technologien oder Dienstleistungen zu entwickeln oder digitale Vermögenswerte offenzulegen oder zu übertragen, die durch geistige Eigentumsrechte geschützt sind oder Geschäftsgeheimnisse darstellen oder die Sicherheit und Integrität der Dienstleistungen von mobile.de oder eines Drittanbieters gefährden.